Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit

ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig.

Zur Erfüllung der Aufgaben ist sie in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden.

Die  unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Helfer-, Junghelferwerbung
  • Helfererhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer/innen 
  • Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
  • Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung. 
  • Sie stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher. 
  • Sie dokumentiert die Aktivitäten des OV und archiviert dies. 
  • Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird der , nach Absprache mit dem Vorgesetzten, durch weitere Helfer/innen des OV zeitbegrenzt unterstützt.